Tagsatzung

Tagsatzung in Baden im Jahr 1531
Einzug der eidgenössischen Gesandten in das Grossmünster bei Eröffnung der Tagsatzung 1807 in Zürich

Die Tagsatzung war in der Schweiz bis 1848 die Versammlung der Abgesandten der Orte (Kantone) der Alten Eidgenossenschaft. Sie besass sowohl exekutive als auch legislative Kompetenzen, allerdings war ihre Macht sehr beschränkt, da diese zumeist bei den Kantonen lag. Am Ende der Verhandlungen wurden den Gesandten die eidgenössischen Abschiede ausgehändigt.

Die Bezeichnung «Tagsatzung» ist abgeleitet von der Formulierung «einen Tag setzen» und bedeutet die Vereinbarung eines (Rechts-)Tages beziehungsweise des Termins für diese Zusammenkunft.[1][2]

  1. Andreas Würgler: Tagsatzung. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 25. September 2014.
  2. Schweizerisches Idiotikon. Bd. VII, Sp. 1564, Artikel Tag-Satz und Sp. 1598–1601, Artikel Tag-Satzung.

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